
Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung
Sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler (dem
Reisebüro oder mobilen Reisevermittler) zu Stande kommenden Reiseververmittlungsvertrages.
Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften
und füllen diese aus.
1.
Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht
1.1 Der Abschluss
des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des
Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der
Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
1.2 Wird der
Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der
Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg.
Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des
Vermittlungsauftrags dar.
1.3 Die
beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben
sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus
den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags)
vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen
und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche
Geschäftsbesorgung.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden
gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich
die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere -soweit wirksam
vereinbart -dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen.
2.
Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht des
Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der
Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen
entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und der entsprechenden Beratung,
sowie der Abwicklung der Buchung, insbesondere der Übergabe der
Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten
Reiseunternehmen getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt
werden.
2.2 Der
Reisevermittler ist berechtigt, von Buchungsvorgaben des Kunden abzuweichen,
wenn er nach den Umständen davon ausgehen darf, dass der Kunde die Abweichung
billigen würde. Dies gilt nur insoweit, als es dem Reisevermittler nicht
möglich ist, den Kunden zuvor von der Abweichung zu unterrichten und seine
Entscheidung zu erfragen. Der Reisevermittler hat den Kunden vor einer
Abweichung von den Buchungsvorgaben zu unterrichten und dessen Weisungen
abzuwarten, es sei denn, dass die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die
Durchführung des vom Kunden unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährdet
oder unmöglich macht.
2.3 Bei der
Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des
Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
2.4 Ein
Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung
kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
2.5 Für die
Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 676 BGB
nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.6 Ohne
ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den
jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder
anzubieten.
2.7 Bei einer Anmeldung über elektronische
Medien (Internet) macht der Anmelder Ticketman ein verbindliches Angebot auf
Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des
Buchungsauftrages. Ticketman behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der
Rechnung an den Kunden erklärt. Enthält die Reiseanmeldung von Ticketman für den
Reisenden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende
berechtigt, innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche
Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so wird die Reiseanmeldung
verbindlich.
3. Pflichten
des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1 Der Reisevermittler unterrichtet den
Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein
entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist.
3.2 Ansonsten
besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn
besondere dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen
ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden
Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem
Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
3.3 Im Falle einer
nach den vorstehenden Bestimmungen begründeten Informationspflicht kann der
Reisevermittler ohne besonderen Hinweis oder Kenntnis davon ausgehen, dass der
Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und in deren
Person keine Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
3.4 Entsprechende
Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von
Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus
aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von
Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.
3.5 Eine spezielle
Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche
diesbezügliche Vereinbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine
Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit
einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen
verweist.
3.6 Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über
Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer
Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden.
3.7 Der
Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von
ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung
enthalten.
3.8 Eine
weitergehende Verpflichtung bezüglich des Umfangs, den Deckungsschutz und den
Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht, soweit
diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine
Informationspflicht des Reisevermittlers insbesondere insoweit nicht, als sich
der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der
vermittelten Reiseleistung oder den Versicherungsunterlagen über die
Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
3.9 Zur Beschaffung
von Visa oder sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente ist
der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet.
Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne
besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen,
insbesondere für Telekommunikationskosten und -in Eilfällen- den Kosten von
Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Der
Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn
diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen
entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.10 Der
Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen
Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die
Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände vom
Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.
4. Stellung
und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von
Flugscheinen bestimmter Linienflugverkehrsgesellschaften
Gemäß
der EU Verordnung Nr 2111/2005 müssen wir hier auf die sogen. „Blackliste“
hinweisen.
4.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur
für die Vermittlung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften, die vom
Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen
oder in anderer Weise vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages
bezeichnet wurden.
4.2 Mit den
genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der Grundlage
besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im
Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
4.3 Dem Kunden
gegenüber wird der Reisevermittler jedoch ausschließlich als Vermittler eines
Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft
tätig. Im Rahmen dieser Doppelstellung hat er also sowohl dem Kunden als auch
gegenüber der Fluggesellschaft vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu
beachten.
4.4 Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder
Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des
Reisevermittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler
bleibt hiervon unberührt.
4.5 Die angegebenen und in Rechnung
gestellten Preise sind (soweit bezüglich Steuern und Flughafengebühren nicht
etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist) Nettopreise der
Fluggesellschaften und beinhalten keine Provision
oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des
Reisevermittlers. Die Entgelte für die Vermittlungstätigkeit des
Reisevermittlers und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der
Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist,
aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen des
Reisevermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte. Aktuell ( Juli
2010 ) betragen die Entgelte 36,- € für innerdeutsche Flüge, für Flüge ins
europäische Ausland betragen 40,- € und internationale 60,- €. Im Falle einer
Umbuchung, eines Namenswechsels, des Rücktritts oder der Nichtinanspruchnahme
zieht der Reisevermittler die von der Fluggesellschaft hierfür geforderten
Entgelte ein.
4.6 Der
Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises
und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernden Entgelte beauftragt und
haftet dieser gegenüber für die Zahlung. Eine für diese Inkassotätigkeit
gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler
ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.
4.7 Der
Reisevermittler kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen
gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
4.8 Für das
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten die
gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische
Flüge und œ soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar œ unmittelbar, wie
inländische gesetzliche Bestimmungen, die Vorschriften des Montrealer Übereinkommen.
Ergänzend geltend, soweit wirksam vereinbart, die Allgemeinen
Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
5.
Aufwendungsersatz, Vergütung, Inkasso, Zahlungen
5.1 Der Reisevermittler ist berechtigt,
Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten
Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und
rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann
der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere
des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen),
erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Soweit es den
Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber dem Reisevermittler,
insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und dem
Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler
berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz
oder teilweise für den Kunden zu verauslagen. Bei Pauschalreisen ist hierfür
Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins
gemäß § 651k BGB geschieht.
5.3 Die Regelung in
Ziffer 4.2 gilt entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und
sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten
Reiseunternehmens.
5.4 Der
Reisevermittler kann Ersatz der ihm für die Vermittlung entstehenden Aufwendungen
verlangen, soweit dies vereinbart ist oder er diese den Umständen nach für
erforderlich halten durfte.
5.5 Der Anspruch
des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das
vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis oder sonstige Zahlungen, soweit
diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer 4.2 und 4.3 erfolgt
sind.
5.6 Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber
kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere
aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der
Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das
Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten
des Reisevermittlers ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder der
Reisevermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend
gemachten Gegenansprüche haftet.
6.
Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers
Selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers gegenüber
dem Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch
deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des
Reisevermittlers und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis
des Reisevermittlers hierauf getroffen werden kann.
7.
Reiseunterlagen
7.1 Sowohl den
Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und
Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den
Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen,
Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige
Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die
Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
7.2 Der Kunde ist
verpflichtet, den Reisevermittler über dem Kunden erkennbare Fehlern,
Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich
zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann eine
Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers bezüglich eines hieraus dem
Kunden entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen über die
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen
sein. Eine Schadensersatzverpflichtung des Reisevermittlers entfällt
vollständig, wenn die in 7.1 bezeichneten Umstände für ihn nicht erkennbar
waren.
8.
Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten
Reiseunternehmen
8.1 Bei Reklamationen oder der sonstigen
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt
sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller
Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind,
insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
8.2 Eine
Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung
entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt der
Reisevermittler die Weiterleitung Fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden,
haftet er für den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
8.3 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden
gegenüber den vermittelten Reiseunternehmens besteht gleichfalls keine Pflicht
des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen
und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
9.
Haftung des Reisevermittlers
9.1 Soweit der Reisevermittler eine entsprechende
vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden
übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch
des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
9.2 Ohne
ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der
Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel
der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im
Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung
mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechen dem gesetzlichen Begriff
der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651a Abs.
2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener
Verantwortung zu erbringen.
9.3 Eine etwaige
eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von
Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
9.4 Die Haftung des Reisevermittlers ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit eine etwaige
Pflichtverletzung des Reisevermittlers nicht vertragliche Hauptpflichten des
Reisevermittlers oder Ansprüche des Kunden aus Körperschäden betrifft.
9.5 Die Angaben in der Flugdatenbank
beruhen auf den Angaben der Fluggesellschaften, bzw. Anbieter der Flüge. Sie
stellen keine Zusicherung von Ticketman dar.
Wir haften nicht für die tatsächliche Verfügbarkeit der in der
Flugdatenbank enthaltenen Termine, Routen und Preise. Die gilt nicht, soweit
uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung
handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die
Haftung für das kennen müssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Die vertragliche Haftung von Ticketman als Vermittler aus dem
Vermittlungsvertrag ist, unbeschadet der Regelung in Ziff.4 a) und b) in jedem
Fall, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind auf den
dreifachen Wert der vermittelten Flug.-Reiseleistung beschränkt, soweit der
Schaden des Kunden von Ticketman weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder Ticketman für einen Schaden allein aufgrund des
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Etwaige bei der Reise aufgetretene Mängel sind innerhalb
einer Ausschlussfrist von einem Monat nach dem vertraglich vereinbarten Ende
der Reise bei uns geltend zu machen.
10.
Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegenüber dem
Reisevermittler
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erfüllung der Beratungs-und/oder Vermittlungsleistung des Reisevermittlers hat
der Kunde innerhalb eines Monats geltend zu machen. Es wird hierfür
ausdrücklich die Schriftform empfohlen.
10.2 Die Frist
beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Ende der vermittelten Reiseleistungen
(bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden der letzten), jedoch nicht
früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen den
Reisevermittler begründenden Umstände Kenntnis erlangt.
10.3 Die Frist wird
nicht gewahrt durch Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Reiseunternehmen,
welche die vermittelte Reiseleistung zu erbringen hatten oder erbracht haben
10.4 Die Geltendmachung von Ansprüchen durch
den Kunden ist nicht ausgeschlossen, wenn diese unverschuldet unterblieb.
11.
Umbuchung und Storno
Sie können
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, wobei Stornogebühren je
nach Leistungsträger bis zu 100% des Reisepreises anfallen können.
Stornierungen und Umbuchungen können nur über Ticketman erfolgen. Der Rücktritt
kann per Email an buchung@Ticketman.de
mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Wir empfehlen Ihnen die Stornierung per
Einschreiben oder per Fax vorzunehmen. Die Umbuchung einer vermittelten
Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages
erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere
Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine
Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken ist ausgeschlossen.
Soweit in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers
nicht anders aufgeführt, fallen in der Regel nachfolgend genannte
Stornogebühren an:
bis 21 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
bis 14 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
bis 7 Tage vor Reisebeginn:
100% des Reisepreises
Ansonsten/ergänzend
gelten für unsere Angebote gelten die jeweiligen Veranstalter- AGB´s in ihrer
derzeit gültigen Version. Sie finden die AGB`s entweder bei den entsprechenden
Angeboten, auf den Web-Sites der einzelnen Veranstalter oder unter:
12.
Verjährung
12.1 Ansprüche des Kunden gegenüber dem
Reisevermittler, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der
Ansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung -verjähren in einem Jahr.
12.2 Die Verjährung
beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der
Kunde von den Umständen, die den Anspruch gegen den Reisevermittler begründen
und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe
Fahrlässigkeit erlangen müsste.
12.3 Schweben zwischen dem Kunden und dem
Reisevermittler Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde
oder der Reisevermittler die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
13.
Rechtswahl und Gerichtsstand
13.1 Auf das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Gerichtsstand
ist Bonn
13.3 Für Klagen des
Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für
Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart.
13.4 Die
vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus
vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf
den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler
anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und
insoweit auf den Reisevermittlungsvertragvertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden
günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
Ticketman GmbH
Friedrich-Breuer-Str. 26-28
53225 Bonn
Geschäftsführer: Achim Steinebach
Sitz der Gesellschaft: Bonn
Handelsregister Bonn: HRB 5033
Steuernummer: 206 5926 0080
USt-Id. DE 122 270 570
Inhaber und Verantwortlicher nach TDG §6: Achim Steinebach
Stand: 01.06.2010